Allgemeine Geschäftsbedingungen Beate Heyner Coaching

 

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von Beate Heyner mit Kunden, im Folgenden "Klienten" genannt. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Weitere Vereinbarungen sind für Beate Heyner nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden. Die von Beate Heyner abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Beate Heyner nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

 

2. Auftragserteilung

Der Klient kann in Aufträge in allen Formen erteilen, d.h. telefonisch, postalisch oder per E-Mail. Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

 

3. Honorare und Gebühren

Die Angebote sind maximal einen Monat nach Empfang gültig, sofern sich nicht wesentliche Faktoren verändert haben, die die Ausgangslage, die dem Angebot zugrunde liegt, berühren.. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Für Coaching-Leistungen werden die im Vertrag vereinbarten Honorare und Nebenkosten berechnet. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, werden für die vereinbarten Leistungen folgende Nebenkosten zusätzlich berechnet: Aufschlag für Samstag und Sonntag-Termine: 20 Prozent Fahrtkosten: Je gefahrener Kilometer 0,50 Euro Übernachtung nach Aufwand Tagesspesen: Bis 8 Stunden 15 Euro, darüber 30 Euro Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Honorars. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.

 

4. Telefon-Coaching

Bei dem Telefon-Coaching vereinbaren Klient und Beate Heyner gemeinsam nach beiderseitiger Verfügbarkeit den Termin für das Telefon-Coaching.

 

5. Terminabsage

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird das volle Honorar fällig. Bereits entstandene Reisekosten und Stornogebühren werden jeweils zu 100 % weiter verrechnet.

 

6. Copyright

Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein dem Leistungsgeber oder Autor. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Beate Heyner ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist nicht gestattet.

 

7. Vertraulichkeit

Beate Heyner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Beate Heyner, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

8. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Mai 2014